Allgemeine Richtlinien und Regeln zur Einzelvermietung
- Die Miete für eine Abend-, oder Nachmittagsnutzung beträgt im Allgemeinen 40€ (z.B. von 18 bis 01 Uhr). Der Betrag wird bei überlanger Nutzung erhöht und/oder kann bei fehlenden finanziellen Möglichkeiten des Mieters auch vermindert werden. Auch andere Einflüsse auf den endgültigen Mietbetrag sind möglich. Der Mietbetrag muss mit einem regelmäßigem Trägerkreismitglied (siehe Selbstdarstellung) abgesprochen werden.
- Der Mietbetrag muss im Voraus bezahlt werden.
- Ausgenommen von den Regeln 1.und 2. sind ausschließlich Personen, welche ehrenamtlich im und für den Infoladen tätig sind und einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Struktur leisten.
- Bei Nutzung durch Gäste, die weder einer Gruppe des Infoladens angehören noch durch regelmäßige Spenden oder Mitarbeit den Infoladen unterstützen, sowie bei Partys wird grundsätzlich immer, zusätzlich zur Miete, eine Kaution von 50€ erhoben, welche ebenfalls im Voraus bezahlt werden muss und bei Schäden oder Nichteinhaltung der Nutzungsbestimmungen ganz oder teilweise einbehalten werden kann.
- Die am Trägerkreis beteiligten Gruppen können ihre Zusatzveranstaltungen in eigener Verantwortung im Online-Kalender eintragen. Alle sollten darauf achten, dass die lange im Voraus belegten Wochenendtermine nicht 50% überschreiten, um andere kurzfristige Termine zu ermöglichen.
- Politische Veranstaltungen haben Vorrang vor privaten Veranstaltungen sofern für Diese kein anderer Termin in Frage kommt und die Veranstaltung rechtzeitig angekündigt wurde.
Allgemeine Nutzungsbestimmungen für den Mieter
- Alle Räume und Gegenstände werden mindestens in dem Zustand zurückgelassen in dem sie vorgefunden wurden. Das gilt insbesondere auch für die Toiletten und die Küche. Dies muss, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 14 Uhr des folgenden Tages erledigt sein.
- Für jede Stunde Nacharbeit durch Mitarbeiter des Infoladens werden 10€ (Stundenlohn pro Person) von der Kaution (50€) einbehalten.
- Für Schäden kommt der Mieter auf. Wenn die Kaution nicht ausreicht muss nachgezahlt werden.
- Des weiteren gilt die „Infoladen Hausordnung“, und die Computernutzungsordnung (nichts downloaden und installieren).
- Wir weisen darauf hin, dass sich die Räume des Infoladens innerhalb einer Wohnanlage befinden, daher sind bei Nutzung der Räume (einschließlich der Toreinfahrt und beider Höfe) die allgemein üblichen Ruhezeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten (Zimmerlautstärke ab 22 Uhr)
- Verantwortlich gegenüber Dritten (z.B. der Polizei oder Anwohnern im Falle einer Lärmbelästigung) ist der Mieter, welcher auch verpflichtet ist dies deutlich und unmissverständlich mitzuteilen.
- Verabredete/r Dauer, Art und Umfang der Nutzung sind für den Mieter verpflichtend.
- Nach Beendigung der Veranstaltung und des vereinbarten Mietverhältnisses muss der Mieter alle Türen schließen. Der Schlüssel muss nach der Endreinigung an den Verantwortlichen übergeben werden, bzw. gemäß jeweiliger Absprache zurückgegeben werden. Auf keinen Fall werden Türen offen gelassen oder Schlüssel über längeren Zeitraum einbehalten.



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